Was ist Begleitete Elternschaft?


Ziel der “Begleiteten Elternschaft” ist es, Müttern und Vätern, die in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind, ein Zusammenleben als Familie mit ihren Kindern zu ermöglichen. Es ist ein ambulantes Angebot, d.h. die Familien werden in ihrer eigenen Wohnung begleitet. Die Unterstützung umfasst Hilfe bei der Pflege, Erziehung und Versorgung des Kindes sowie bei der Wahrnehmung der Elternrolle.
Es ist Aufgabe dieses Angebots, das Kindeswohl ebenso wie das Elternrecht zu gewährleisten.

Die Finanzierung erfolgt entsprechend den bestehenden Vereinbarungen mit den jeweiligen Kostenträgern: durch das örtliche Jugendamt für die Hilfen zur Erziehung und z. Zt. durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Eingliederungshilfe. Sie erfolgt in beiden Fällen im Rahmen von Fachleistungsstunden.
Die Anzahl der jeweiligen Fachleistungsstunden werden in der Hilfeplanung festgesetzt.