Inhalt

Im BTHG ist für die Eingliederungshilfe erstmalig explizit aufgenommen, dass Mütter und Väter zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einen Anspruch auf Hilfe bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder haben. Wie die Ausgestaltung an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe erfolgen sollte, dazu haben der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft und das Modellprojekt Begleitete Elternschaft NRW eine gemeinsame Stellungnahme verfasst.

2019_03_15_Stellungnahme_BTHG(PDF, 1302,6 KB)

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