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Behinderte Menschen können Eingliederungshilfeleistungen für solche Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden (Aktenzeichen B 8 SO 13/20 R).

Details s. Pressemitteilung.

Pressemitteilung des BSG(PDF, 48,7 KB)

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