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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Eilverfahren entschieden: Ein Rechtsanspruch auf Mitnahme von E-Scootern in Bussen besteht nicht.

Restriktiver Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen:

Menschen mit E-Scooter dürfen nicht mehr mit Bussen fahren (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 23.01.2015, Aktenzeichen: 7 L 31/15)

lesen Sie die Pressemitteilung.

Die Begründung im Volltext finden Sie hier.

Sollen wir jetzt allen E-Scooter-Nutzenden raten, E-Rollis zu beantragen?

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