Elternassistenz


 

Unter der unterstützenden Elternassistenz verstehen wir die personelle, nicht-pädagogische Unterstützung von körper- und sinnesbehinderten Müttern und Vätern bei der Ausübung ihrer Elternrolle. Die Eltern setzen ihre erzieherischen und pflegerischen Aufgaben eigenverantwortlich um. Die Assistenzkräfte kommen zum Einsatz, wenn Funktionseinschränkungen der Eltern ausgeglichen werden müssen.

 

Elternassistenz kann im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragt werden. Kostenträger sind für Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände. Für Westfalen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.

 

Beratung zur Elternassistenz, den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren erhalten Sie in der EUTB®.

 

Elternassistenz kann beispielsweise durch einen Dienst erbracht werden. Alternativ können auch von den Eltern selbst Assistenzkräfte eingestellt werden. Hierzu berät die Kontaktstelle Persönliche Assistenz/Persönliches Budget.