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Das Persönliche Budget

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Das Persönliche Budget ist kein neuer Rechtsanspruch auf irgendwelche Leistungen, bedeutet also nicht einfach mehr Geld, sondern Leistung in anderer Form. Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf diese Form der Leistung. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung oder ein Gutschein. Diese können Leistungsempfänger/-innen an Stelle einer Dienst- oder Sachleistung zur Deckung des behinderungsbedingten Hilfebedarfs auf Antrag erhalten. Sachleistungen sind z. B. ein Heimplatz oder Hilfsmittel, die von einer Anbieter-Organisation zur Verfügung gestellt und direkt mit dem Kostenträger abgerechnet werden. Bei Nutzung eines Persönlichen Budgets werden Sachleistungen durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Das klassische Dreieck zwischen Kostenträger, Leistungserbringer und Leistungsempfänger/-in wird bei der Umsetzung eines Persönlichen Budgets aufgelöst. Dieses kann als einfaches oder trägerübergreifendes Budget in Anspruch genommen werden. Von einem trägerübergreifenden Budget spricht man, wenn zwei oder mehr Rehabilitationsträger mit Teilbudgets an der Gesamt-Geldleistung beteiligt sind, wobei der behinderte Mensch lediglich mit einem Kostenträger (dem Beauftragten) verhandelt.

Das Persönliche Budget bietet behinderten Menschen als Expert/-innen in eigener Sache die Möglichkeit, die benötigten Unterstützungsleistungen eigenverantwortlich, individuell und selbstbestimmt einzukaufen, zu bezahlen und zu organisieren.

Als Käufer/-in, Kund/-in oder Arbeitgeber/-in entscheiden Sie selbst, welcher Dienstleistungsanbieter oder welche Person bzw. welches Hilfsmittel Ihren Hilfebedarf am passendsten deckt.

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets ist für alle behinderten Menschen mit Unterstützungsbedarf nutzbar, unabhängig vom Alter, der Art oder der Ausprägung der Behinderung.

Neben allen Leistungen zur Teilhabe können auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Gutschein), Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden.

Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Integrationsamt sowie
  • Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen und Beratung bzgl. der Antragsstellung und Umsetzung eines Persönlichen Budgets erhalten Sie bei der Kontaktstelle Persönliche Assistenz/Persönliches Budget

Links

KSL KONKRET #2 Einkommen und Vermögen - Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
(Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmod)

KSL KONKRET #1 Das Persönliche Budget - Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung
(Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmod)

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL)
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe)