Das Persönliche Budget
Das Persönliche Budget ist Persönliches Geld.
Das Persönliche Geld ist für behinderte Menschen.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Wenn Sie das Persönliche Geld haben möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie dürfen mit dem Geld aber nicht alle Dinge kaufen, die Sie sich wünschen.
Denn das Geld ist nur für Dinge, die Sie wegen Ihrer Behinderung brauchen.
Das Geld können Sie dann bekommen, wenn Sie eine andere Hilfe nicht wollen.
Zum Beispiel wenn Sie nicht in einem Heim leben wollen.
Weil Sie in der eigenen Wohnung leben wollen.
Dann bekommt nicht das Heim Geld für den Heim-Platz.
Dann bekommen Sie selber das Geld für die Hilfe.
Mit dem Geld können Sie die Hilfe einkaufen, die Sie brauchen.
Sie können von dem Geld zum Beipspiel Helfer und Helferinnen bezahlen.
Die Helfer und Helferinnen unterstützen Sie dann in der eigenen Wohnung.
Mit dem Persönlichen Geld können behinderte Menschen mehr selber bestimmen.
Sie können sich selber aussuchen, welche Hilfe am besten zu ihnen passt.
Und sie können die Hilfe selber einkaufen und selber vom Persönlichen Geld bezahlen.
Alle behinderten Menschen können das Persönliche Geld nutzen.
Egal, wie alt sie sind.
Egal, welche Behinderung sie haben.
Das Persönliche Geld ist auch für Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen.
Bei diesen Stellen gibt es das Persönliche Geld:
- Kranken-Kasse
- Pflege-Kasse
- Renten-Versicherung
- Unfall-Versicherung
- Träger der Alters-Sicherung der Landwirte
- Träger der Kriegs-Opfer-Versorgung und der Kriegs-Opfer-Fürsorge
- Jugend-Hilfe-Träger
- Sozial-Hilfe-Träger
- Integrations-Amt
- Bundes-Agentur für Arbeit
Welche ist die richtige Stelle für Sie?
Es kommt darauf an, welche Hilfe Sie brauchen.
Wenn der Antrag an die falsche Stelle geht, muss diese Stelle den
Antrag an die richtige Stelle weiter geben.
Bei MOBILE e. V. bekommen Sie Beratung zum Persönlichen Geld.
Und Sie bekommen Hilfe bei der "Kontaktstelle Persönliche Assistenz/Persönliches Budget"
Gute Internet-Seiten
Die Internet-Seiten sind zum Teil in allgemeiner Sprache.
KSL KONKRET #2 Einkommen und Vermögen - Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
(Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmod)
KSL KONKRET #1 Das Persönliche Budget - Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung
(Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmod)
Das Persönliche Budget - Version in Leichter Sprache
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Informationen zum Persönlichen Budget vom LWL
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe)