KSL lehnen mit Landesbehindertenbeirat Mitnahmeverbot von E-Scootern in Busen und Bahnen ab
Verbot von E-Scootern in Bussen und Bahnen beschränkt Mobilität behinderter Menschen
Verschiedene Verkehrsbetriebe in Nordrhein-Westfalen verwehren es Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern momentan, mit E-Scootern in Bussen und Bahnen mitzufahren.
Aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich auf eine vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung stützen, wird die Mobilität behinderter Menschen eingeschränkt bzw. in weiten Teilen aufgehoben.
Die konkreten Folgen für die betroffenen behinderten Menschen verdeutlicht ein Artikel des WDR, in dem unter anderem ein betroffener Bürger sowie Mitarbeitende der KSL zu Wort kommen:
WDR-Interview mit Nutzer eines E-Scooters zu Mitnahmeverbot
Resolution des Landesbehindertenbeirates
Auf landespolitischer Ebene formiert sich Widerstand gegen diese Praxis der Verkehrsbetriebe.
In einer Resolution fordert der Landesbehindertenbeirat (LBR), die sofortige Mitnahme von Fahrgästen mit E-Scootern wiederaufzunehmen. Weiterhin fordert der LBR kontruktive Lösungsvorschläge zum Umgang mit dem Gefährdungspotential und die Sicherstellung der Beförderung von behinderten Fahrgästen im ÖPNV durch eindeutige Vorgaben der Landesregierung.
Die KSL unterstützen die Resolution des Landesbehindertenbeirates ausdrücklich.
Resolution des Landesbehindertenbeirates zum Mitnahmeverbot von E-Scootern(PDF, 18,4 KB)