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Pressemitteilung vom 01.12.2023

UN-Behindertenrechtskonvention jetzt umsetzen!

Anlässlich des Welttags behinderter Menschen lud der Deutsche Behindertenrat am 1.12.2023 zu einer Veranstaltung ein. Im Fokus standen die Ergebnisse der Staatenprüfung Deutschland vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. BODYS-Leiterin Prof. Dr. Theresia Degener ordnete die Abschließenden Bemerkungen in ihrer Bedeutung für die deutsche Politik und Gesetzgebung ein.

Sondereinrichtungen sind verbotene Diskriminierung behinderter Menschen

Als die vier wichtigsten „Hausaufgaben“, die Deutschland vom UN-Fachausschuss (erneut) aufgegeben wurden, identifizierte Degener Abschaffung von Sonderwelten in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit. Hier braucht es „personenzentrierte Inklusionsstrategien“. Für das Recht auf Gewaltschutz fordert der Ausschuss von Deutschland eine intersektionale Gewaltschutzstrategie, die auch andere Diskriminierungsrisiken wie Geschlecht und Migrationshintergrund einbezieht.

Keine Menschenrechtsbeschränkungen aufgrund von Beeinträchtigung

Selbst in Bereichen, in denen bemerkenswerte Reformen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis in Deutschland stattgefunden haben, besteht noch dringender Handlungsbedarf. Degener erläutert: „Die fremdbestimmte Stellvertretung, die medizinische und andere Zwangsbehandlungen bleiben Menschenrechtsverletzungen im Sinne der UN BRK.“ Und sie ergänzt, dass ein umfassendes System der unterstützten Entscheidungsfindung in Deutschland noch erarbeitet und politisch und fachlich umgesetzt werden muss.

Abschließende Bemerkungen als Leitlinien für demokratische Prozesse

Mit Blick auf die (rechtliche) Verbindlichkeit der Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses stellt Degener fest: „Für Menschenrechtsverträge – wie die UN BRK - gilt vor allem: Die Umsetzung ist ein rechtsstaatlicher und demokratischer Prozess. Die Rahmenordnung dafür gibt in Deutschland die Verfassung vor, die nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts völkerrechtsfreundlich ist. Menschenrechtsverträge werden als Bundesgesetze Teil der deutschen Rechtsordnung, ihre Umsetzung gebietet das Rechtsstaatsprinzip.“ Hierin liegt also die wesentliche rechtspolitische Wirkung der Abschließenden Bemerkungen: Sie sind Leitlinien für den weiteren rechtsstaatlichen und demokratischen Prozess der Legislative, Judikative und Exekutive in Deutschland. Dazu braucht es einen öffentlichen inklusiven demokratischen Diskurs unter effektiver Partizipation der Selbstvertretungen behinderter Menschen, wie der Ausschuss es in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 ausgeführt hat.

Den Bericht in ganzer Länge sowie weiterführende Quellen finden Sie unter diesem Link:

V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Theresia Degener
Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS)
Evangelische Hochschule RWL
Immanuel-Kant-Strasse 18-20
44803 Bochum

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